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Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) BM Event Service
§1 Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind
Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse
zwischen BM Event Service und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter
genannt), welche die Anmietung von Gegenständen
und hiermit zusammenhängende die Sach- und Dienstleistungen von BM Event Service
zum Gegenstand haben.
2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen
abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des
Mieters haben keine Gültigkeit.
§2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von BM Event Service sind grundsätzlich freibleibend und
unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die
Auftragsbestätigung durch BM Event Service bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
Schriftform.
2. Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. BM
Event Service kann dieses Angebot bis zu 10 Tagen vor dem
gewünschten Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Auftragserteilung schriftlich annehmen.
§3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände
aus dem Lager von BM Event Service (Mietbeginn) und endet
mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von BM Event
Service (Mietende); auch wenn der Transport durch BM Event Service
erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für
Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen
also auch die Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt/ von BM Event Service
angeliefert und zurückgegeben/ von BM Event Service abgeholt werden
(also auch angebrochene Tage).
§4 Mietpreis
Sofern nicht für die bestimmte Leistung abweichende Preise in der Form des § 2
Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die
Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss
gültigen Preisliste.
§5 Transporte
Im Regelfall werden Transporte und Verladungen des Mietgerätes vom Mieter selbst
durchgeführt oder beauftragt. Auf Wunsch des
Gerätemieters kann der Transport und die Verladung auch auf Rechnung und Gefahr
des Mieters vom Vermieter veranlasst werden. Wir
beauftragen Transporte immer nur auf Rechnung und Gefahr des Mieters. Mietbeginn
und Mietende ist in allen Fällen das Datum des
tatsächlichen Mietgerät-Lagerausganges und Mietgerät-Lagereinganges am
Lagerplatz Recklinghausen. Ein vom Mieter beauftragter Spediteur
oder Frächter gilt als vom Gerätemieter bevollmächtigt und beauftragt, die
bestellten Mietgegenstände auf Kosten und Risiko des
Gerätemieters zu übernehmen oder zurückzugeben und bei dieser Gelegenheit auf
Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen.
§6 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Montage und die Betreuung durch
Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer
Vereinbarung, für deren wirksamer Abschluss und Inhalt § 2 Absatz 1 ebenfalls
Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht
gesondert vereinbart wurde, ist BM Event Service berechtigt, die Zahlung eines
angemessenen Entgeltes zu verlangen.
§7 Stornierung durch den Mieter
Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne
Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer
Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum
Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises,
wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird,
50% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 10 Tage vor Mietbeginn
storniert wird und 80% des vereinbarten
Mietpreises, wenn danach spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für
den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des
Kündigungsschreibens bei BM Event Service maßgeblich. Die vorstehenden
Bedingungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen und
Vergütungsanteile, die für Leistungen i.S.v. § 5 und 6 vereinbart worden sind,
sofern der Mieter nicht nachweist, dass BM Event Service ein
Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als der
entsprechende auf die Vergütung entfallende Abstandsbetrag
ist.
§8 Zahlung
1. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der
Form des §2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden
sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge / Skonti (spätestens) zum
vereinbarten Mietbeginn fällig (Vorkasse). BM Event Service ist zur
Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung
verpflichtet.
2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren
Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die
Ankunft des Geldes an.
3. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind
ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Die Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind
während des Verzuges in der Zeit bis zum 31.12.2007
mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 1
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz, in der Zeit ab dem 31.12.2007 mit 4 % p.a.
über dem Satz des dem Diskontsatz der Bundesbank entsprechenden
währungspolitischen Instrument der Europäischen Zentralbank zu
verzinsen.
§9 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
1. BM Event Service verpflichtet sich, die Mietsache im Lager von BM Event
Service in Recklinghausen in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten
Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann
nur während der Abholzeiten (Montag bis Freitag von
14:00 bis 18:00 Uhr) erfolgen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung sofort auf
Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und,
wenn sich ein Mangel zeigt, diesen BM Event Service unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/ oder die Anzeige, so
gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/ mangelfrei, es
sei denn, dass der Mangel bei Untersuchung nicht
erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige
unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden;
andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung
dieses Mangels als genehmigt/ mangelfrei. Unterlässt
der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von BM Event
Service nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche jeglicher Art
geltend zu machen bzw. den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter
Bereicherung zu verlangen.
3. Liegt ein nach Abs. 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände
vor, so ist BM Event Service nach eigener Wahl zum Austausch/ zur
Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist BM Event Service zur
Vervollständigung/ zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann
der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften/ fehlenden Mietgegenstände
eine angemessene Minderung des Mietpreises
verlangen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten
Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines
einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als
zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die
vertragliche vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in Ihrer
Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches
Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.
4. Werden Geräte, hinsichtlich deren BM Event Service die zusätzliche
Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte
technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch
ohne Fachpersonal von BM Event Service angemietet, haftet BM Event Service
für Funktionsstörungen nur, wenn der Mieter nachweist, dass für die Mängel kein
Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist.
5. Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere
Verschulden unabhängige Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut
des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig
hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein
Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der
Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 545 BGB).
6. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem
geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.
Sofern die Montage durch BM Event Service erfolgt, hat der Mieter
BM Event Service vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen
Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des
vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt BM Event Service keine
Gewähr.
§10 Schadensersatz
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen,
insbesondere auch Transport und Montage) sind
ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver
Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt
auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden
Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren
Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln von BM
Event Service geruhen und Schadensersatzansprüche wegen
Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlichen zugesicherten Eigenschaft. Soweit
die Haftung von BM Event Service ausgeschlossen ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung der Angestellten von BM Event Service.
§11 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von BM Event Service
Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in
Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder
Zuschauern etc., zugunsten von BM Event Service zu vereinbaren, sofern er selbst
einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er
einen Haftungsausschluss zugunsten von BM Event Service ohne unzumutbare
wirtschaftliche Nachteile vereinbaren kann. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, hat er BM Event Service von vorstehenden
Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit BM Event Service Dritten
nicht
wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.
§12 Pflichten des Mieters während der Mietzeit
1. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur
Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet.
BM Event Service ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und
ausschließlich von fachkundigen Personen
aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal
angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller
geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften
UVV zu sorgen.
3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der
Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der
Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder –schwankungen
hat der Mieter zu haften; dies gilt unabhängig
von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder
ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für
verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Beleuchtungen oder andere Teile,
einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert
zu erstatten.
§13 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache
verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht)
ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist
BM Event Service auf Verlangen nachzuweisen. Auf
ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt BM Event Service die Versicherung
gegen Berechnung der Kosten.
§14 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme, Pfandrechten
und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter
freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller
notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn
die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von
Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter
trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtverfolgung), die zur Abwehr
derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
§15 Kündigung des Vertrages
1. Unbeschadet der in §7 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden
Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Dies gilt insbesondere auch, wenn von BM Event Service zusätzlich Leistungen zu
erbringen sind.
2. BM Event Service ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine
wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des
Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige oder sonstige
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein
Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren
eröffnet ist.
3. Der Verstoß gegen die Bestimmungen in § 12 Absatz 2 gilt als vertragswidriger
Gebrauch und berechtigt BM Event Service zur fristlosen
Kündigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.
4. Sofern die Parteien Ratenzahlungen des Mieters vereinbart haben, kann BM
Event Service den gesamten Vertrag fristlos kündigen, wenn der
Mieter für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der
Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der
Vergütung im Verzug ist, oder wenn der Mieter bei Vereinbarung regelmäßiger
Ratenzahlungen in einem Zeitraum, der sich über mehr
als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe
eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Höhe von
zwei Zahlungsraten erreicht.
§16 Rückgabe der Mietgegenstände
1. Die Rückgabe findet im Lager von BM Event Service in Recklinghausen statt und
kann nur während der Rückgabezeiten (Montag bis Freitag 10:00 bis
18:00 Uhr) erfolgen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem
einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. BM Event Service behält
sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände vor. Die
beanstandungslose Rücknahme
gilt als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen
Mietgegenstände.
3. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich,
so hat der Mieter BM Event Service hiervon unverzüglich schriftlich in
Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird,
hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung
zu entrichten. BM Event Service bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden
vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, in dem der
ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich
vereinbarten Mietzeit geteilt wird.
§17 Langfristig vermietete Gegenstände
1. Sofern für Mietgegenstände die ursprünglich vereinbarte Mietzeit mehr als
zwei Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände),
gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
2. Der Mieter ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände
verpflichtet.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen
Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände
selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. BM Event Service erteilt auf
Anfrage des Mieters Auskunft über anstehende Prüfungs- und
Wartungstermine.
4. Gibt der Mieter die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 1 und 2
geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist BM Event Service
ohne weitere Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten
auf Kosten des Mieters vorzunehmen bzw. durch Dritte
vornehmen zu lassen.
5. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem
durch nachträglich vereinbarte Verlängerung die
gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnete) Mietzeit mehr als zwei
Monate beträgt oder in welchem der Mieter die
Mietsache aus sonstigen Gründen länger als zwei Monate in Besitz hat.
§18 Verbrauchsmaterial, Handelsware
1. Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen
Rechnungsbegleichung Eigentum von BM Event Service, auch wenn diese mit
anderen Geräten, Teilen und Sachen des Mieters, Käufers vermischt bzw. verbaut
werden. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.
2. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung.
3. Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Mieters/Käufers.
4. Eine Rückerstattung des Kaufpreises von Leuchtmitteln, die während des
Mietzeitraums vom Mieter ersetzt wurden, kann nur dann
erfolgen, wenn der vermutlich defekte Brenner der Firma BM Event Service
zurückgeliefert wird. Die Firma BM Event Service wird über eine Rückerstattung
in
Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen (des defekten Leuchtmittels des
jeweiligen Herstellers) entscheiden.
§19 Schriftform
Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird dies auch
durch Fernkopie (Telefax) bzw. e-Mail gewahrt.
§20 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen BM
Event Service und dem Mieter gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und
Vertragssprache.
2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist
Recklinghausen.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden oder nicht in den Vertrag eingebunden werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich,
ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten
Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser
Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derer
Schriftform.
5. Alle technischen Angaben der jeweils gültigen Preisliste sind ohne Gewähr.
Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten
sind vorbehalten.
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